Kostenübernahme

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen unsere Kurse mit 75,00 bis 100,00 Euro (bzw. 150,00 bis 200,00 Euro).

Bitte beachten Sie, dass ein Zuschuss durch Ihre Krankenkasse lediglich bei einer mindestens 80 % Teilnahme an den Kursen möglich ist. Bezuschusst werden ausschließlich die reinen Kurskosten.

Sollte Ihnen die Erstattungsregelung Ihrer Krankenkasse nicht bekannt sein, informieren Sie sich bitte vor Kursantritt bei Ihrer Krankenkasse über die Kostenerstattung.

Kostenbeispiele

4-Tages-Angebot von gesundheit und reisen
  • incl. 3 Übernachtungen mit Verpflegung und Kursteilnahme (1 Kurs)
Gesamtkosten (Beispiel) 329,00 €
- Zuschuss Ihrer Krankenkasse* -100,00 €
= Ihr Eigenanteil 229,00 €
6-Tages-Angebot von gesundheit und reisen
  • incl. 5 Übernachtungen mit Verpflegung und Kursteilnahme (2 Kurse)
Gesamtkosten (Beispiel) 529,00 €
- Zuschuss Ihrer Krankenkasse* -200,00 €
= Ihr Eigenanteil 329,00 €

* angenommener Kassenzuschuss

Kostenabwicklung

Mit einigen Partnerkassen rechnen wir Ihren Zuschuss direkt ab: Somit bezahlen Sie lediglich Ihren Eigenanteil an gesundheit und reisen.

Wenn Sie bei anderen bezuschussenden Kassen versichert sind oder als Selbstzahler gebucht haben, zahlen Sie zunächst den Gesamtbetrag. Nach erfolgter Kursteilnahme (mind. 80% des Kursprogrammes) erhalten Sie von Ihren Trainer vor Ort eine Teilnahmebescheinigung, um eine etwaige Kostenrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu erhalten.

Reiserücktrittsversicherung

Wir empfehlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die im Falle einer unvorhergesehenen Stornierung die anfallenden Kosten für Sie übernimmt.

Ist Ihre Kasse nicht dabei?

Auch Mitglieder anderer gesetzlicher Krankenkassen können an unseren Präventionsprogrammen teilnehmen. Sprechen Sie mit dem Berater Ihrer Krankenkasse über die Möglichkeiten und Höhe des Zuschusses. Es lohnt sich!

Die Bezuschussung erfolgt aufgrund unserer Erfüllung des Leitfadens Prävention des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) zur Umsetzung der Primärprävention (§ 20 Fünftes Sozialgesetzbuch). Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.